Heiraten während Corona in Baden-Württemberg: Was ist aktuell gültig?
Heiraten in Corona-Zeiten ist gar nicht so einfach. Die Regelungen ändern sich ständig und man muss schon gut informiert sein, wenn man keinen Fehler machen möchte.
Viele meiner Paare sind verunsichert und haben auch Angst, etwas zu übersehen. Im aktuellen Dschungel der Covid-Regelungen ist das verständlich und gefühlt gibt es ja auch jede Woche neue Informationen.
Gerade heute gab es schon wieder neue Änderungen und ich möchte euch hier einmal kurz und übersichtlich auflisten, welche Corona-Regelungen gerade für eure Hochzeit in Baden-Württemberg gelten (Stand 18.02.2022).
Natürlich kann auch das morgen schon wieder veraltet sein. Falls ihr unsicher seid, sprecht eure Dienstleister:innen des Veranstaltungsortes oder mich gerne an.
Aktuelle Corona-Regelungen für Hochzeiten
Laut Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann trete man zwar nun in eine neue Phase der Pandemie und die Zeichen stünden auf Lockerungen, doch er betonte gleichzeitig, dass diese Lockerungen kontrolliert sein müssten.
Mit Anpassung der Corona-Verordnung an die aktuelle Lage wird sich Baden-Württemberg dann in der Warnstufe befinden.
Voraussichtlich gelten ab Mitte kommender Woche die leicht angepassten Regelungen der Warnstufe wie folgt:
- Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene werden wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich.
- Für nicht Geimpfte bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen.
- Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen
- Ab 04.03.2022 gilt: Der Zugang zur Gastronomie wird für
Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-
Regelung). - Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig
- Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig.
- Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen
und Hygienekonzepte vorgesehen werden. - Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.
Bitte stimmt euch mit dem jeweiligen Standesamt, Kirche, Veranstaltungsort etc. gut ab und informiert eure Gäste über die jeweils geltenden Regelungen, damit euer Hochzeitsfest auch in Corona-Zeiten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein voller Erfolg wird und ihr unbeschwert feiern könnt.
Ich bin im Vorfeld auch im engen Austausch mit meinen Brautpaaren und gehe mit euch die aktuell geltenden Pandemie-Regelungen durch.
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